Was ist Stockwerkeigentum und was Sonderrecht?

Carmen Baltrusch | 11.09.2020
Die Begriffe Stockwerkeigentum und Sonderrecht können zur Verwirrung führen. Wir erklären die Begriffe in ein paar kurzen Sätzen.
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Gemäss ZGB wird Stockwerkeigentum als Miteigentumsanteil an einem Grundstück bezeichnet. Dieser Anteil gibt dem Miteigentümer (Stockwerkeigentümer) das Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Stockwerkeigentum ist also ein besonders ausgestaltetes Miteigentum. Stockwerkeigentum ohne Sonderrecht gibt es nicht.

Der Begriff „Stockwerk“-Eigentum ist deshalb verwirrend, weil es sich weder um ein ganzes Stockwerk handeln muss noch um alleiniges Eigentum.

Wichtig ist, Sonderrecht ist kein Eigentum, sondern – wie es der Name sagt – ein Recht, das eine eigentumsähnliche Stellung einnimmt. Sonderrecht kann auch an einem Büro oder sogar an einer Einzelgarage begründet werden.

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