Verwaltung gesucht – Worauf Sie achten müssen

Carmen Baltrusch | 25.08.2020
Sie haben sich dazu entschlossen, für die Verwaltung Ihrer Liegenschaft eine Immobilienverwaltung zu beauftragen. Wie weiter?
Stadt Vogelperspektive

Sie haben sich dazu entschlossen, für die Verwaltung Ihrer Liegenschaft eine Immobilienverwaltung zu beauftragen. Mit dieser Entscheidung liegen Sie sicher richtig, denn gerade in der heutigen Zeit, wo das Mietrecht eine immer grösser werdende Bedeutung erlangt, ist Know-How und ständige Weiterbildung das A und O. Doch unter all den vielen Anbietern, welcher ist der richtige für Sie? Legen Sie zuerst fest, welche Aufgaben Sie abgeben möchten. Gewisse Liegenschaftsverwaltungen nehmen neue Kunden nur an, wenn die Liegenschaft vollumfänglich durch die Verwaltung betreut werden kann. Sofern Sie z.B. selbst die Kontrolle über die Buchhaltung behalten wollen, so teilen Sie dies bei der Offertanfrage gleich zu Beginn mit. Sofern es sich um eine Liegenschaft handelt, welche besonders viel Aufmerksamkeit benötigt, empfiehlt es sich, eine Immobilienverwaltung in der näheren Umgebung des betroffenen Hauses auszuwählen. Ist beispielsweise eine Wohnung leer, sollte es für die Liegenschaftsverwaltung kein grosses Hindernis sein, auch mal spontan eine Wohnungsbesichtigung durchführen zu können. Legen Sie Wert auf eine persönliche Beziehung zu Ihrem Immobilienbewirtschafter? Dann sind Sie wahrscheinlich bei einem kleineren Unternehmen besser aufgehoben als bei einem grossen Konzern, da hier das Risiko von Fluktuation der Mitarbeiter grösser ist, zudem werden die Aufgaben auf viele verschiedene Personen verteilt. Es ist legitim, wenn Sie erfahren möchten, wer Ihre Liegenschaft bei einer allfälligen Zusage betreuen würde. Diese Person sollte Ihnen sympathisch sein und zudem über die geeigneten Qualifikationen (z.B. Titel eidg. dipl. Immobilienbewirtschafter) verfügen. Bei der Suche nach einer Verwaltung für Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften sollte zudem geprüft werden, ob das Unternehmen bzw. der zuständige Bewirtschafter genügend Erfahrung in der Betreuung von Stockwerkeigentum aufweisen kann, denn die Verwaltung einer Mietliegenschaft ist in keiner Weise mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum zu vergleichen.

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