Mietzinserhöhung - Wann darf der Vermieter erhöhen?
Carmen Baltrusch | 24.11.2021

Zu Beginn eines Mietverhältnisses wird zwischen Mieter und Vermieter ein Mietzins festgelegt. Dabei stellt sich die Frage, wie sich der Mietzins zusammensetzen soll. Wird ein Nettomietzins festgelegt, werden die Nebenkosten entweder als Pauschale oder als Akontozahlung festgelegt. Es ist auch zulässig, nur einen Betrag zu nennen. In diesem Fall sind sämtliche Nebenkosten im Nettomietzins inbegriffen.
Trotzdem kann es im Laufe der Zeit kostspielige Änderungen oder Erneuerungen geben, beispielsweise wurde ein Lift im Haus eingebaut, wo früher keiner war. Kann dadurch der Mietzins verändert werden und wie muss vorgegangen werden?
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