Das Stockwerkeigentum

Carmen Baltrusch | 11.08.2021
Carmen Baltrusch ist geprüfter Fachexperte bei Immoportal.com. Lesen Sie hier ihren Beitrag über das Stockwerkeigentum in der Schweiz.
Fachexperte Immoportal Carmen Baltrusch

Käufer einer Wohnung fühlen sich als stolze Besitzer einer sogenannten Eigentumswohnung. Doch das stimmt nicht ganz. Sie sind nicht wirklich Eigentümer der Wohnung, sondern haben vielmehr einen Miteigentumsanteil an einem ganzen Grundstück gekauft. In der Schweiz nennt sich das Stockwerkeigentum. Da das Land viel zu knapp dafür ist, dass sich jeder Einzelne den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen kann, ist hier Stockwerkeigentum sehr beliebt. Doch dieses Prinzip hat auch seine Tücken, denn nicht jedermann ist für das Wohnen in einer Gemeinschaft geschaffen. Was Stockwerkeigentum genau bedeutet, welche Pflichten und Rechte es mit sich bringt, das erfahren Sie in diesem Artikel.


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